20.05.2026 | Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kann zwischen dem 19.5. und 30.6. beantragt werden.
Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. Juni 2026 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben.
Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Diesem musst Du eine Mitgliedsbescheinigung beilegen. Beides, Antrag und Bescheinigung, kannst Du zum Beispiel in unserem Servicecenter herunterladen (Link unten „Hier beantragen“). Beachte: Herunterladen kannst Du Bescheinigung und Antrag nur zwischen 19. Mai und 30. Juni, sowie zwischen 19. Oktober und 30. November.
Anschließend musst Du die Mitglieder-Extrazahlung nur noch fristgerecht (per Post oder E-Mail) bentragen:
Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni
(Download der Unterlagen nur in diesem Zeitraum möglich.)
Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November
(Download der Unterlagen nur in diesem Zeitraum möglich.)