Kurzarbeit

Sicherheit und Perspektiven: Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert

23.11.2020 | Die Bundesregierung hat am 20. November die Sonderregelungen zur Kurzarbeit in der Corona-Pandemie verlängert. Dazu hat sie Ideen der IG Metall aufgegriffen und Kurzarbeit mit Qualifzierung verknüpft. Das bringt den Beschäftigten neue Möglichkeiten.

© Stephanie Brittnacher

Die Verlängerung der Kurzarbeit ist ein wichtiger Baustein, um die Coronakrise zu bewältigen und Beschäftigung zu sichern. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 Prozent wird mit dem neuen Gesetz verlängert.

Das neue Gesetz greift außerdem Ideen der IG Metall zur Weiterbildung auf. Hintergrund: Parallel zur Coronakrise läuft in der deutschen Industrie eine gewaltige Transformation. Am sichtbarsten ist das in der Autoindustrie. Für Beschäftigte bedeutet das: Neue Qualifikationen sind gefragt.

„Die Bundesregierung packt mit dem Gesetz zwei entscheidende Aufgaben an: Beschäftigungssicherung und Qualifizierung“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Beschäftigte können während der Kurzarbeit Fortbildungen absolvieren. Besser kann man diese Zeit nicht nutzen.“ Die IG Metall setzt sich seit Jahren dafür ein, neue Möglichkeiten der Qualifizierung zu schaffen und bestehende auszubauen.

Welche Perspektiven das neue Gesetz konkret bringt, ist auf igmetall.de nachzulesen. Dort gibt es auch Informationen zu den Punkten

  • bessere Absicherung bei Arbeitslosigkeit
  • keine Einbuße beim Elterngeld.

Der Bundesrat muss dem Gesetz, das der Bundestag am 20. November beschlossen hat, noch zustimmen.

 

Von: vw

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