Tarifliches Zusatzgeld

T-ZUG: Bis zum 31. Oktober Antrag auf zusätzliche freie Tage für 2022 stellen!

26.10.2021 | Acht zusätzliche freie Tage oder mehr Geld: Auch 2022 haben Kolleginnen und Kollegen, die in der tarifgebundenen Metall- und Elektroindustrie in Schicht arbeiten, kleine Kinder haben oder ihre Angehörigen pflegen, wieder die Wahl. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag für die zusätzliche Freizeit 2022 spätestens bis zum 31. Oktober 2021 gestellt wird.

Zeit oder Geld? Beschäftigte in Schichtarbeit, mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen können jährlich zwischen dem Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und acht bezahlten zusätzlichen freien Tagen wählen. Das haben mehr als 80.000 Kolleginnen und Kollegen in Berlin, Brandenburg und Sachsen mit Aktionen, Warnstreiks und ganztägigen Warnstreiks in der Tarifrunde 2018 erkämpft.

Der zukunftsweisende „Tarifvertrag über ein tarifliches Zusatzgeld“ ist 2019 in Kraft getreten. Er erhöht das Jahreseinkommen jedes Jahr einmalig um 27,5 Prozent eines Monatsverdiensts (Basis ist das Monatsentgelt inklusive Leistungs- und weiterer Zulagen). „Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet, kann statt der 27,5 Prozent die Gewährung freier Tage beanspruchen. Wenn Er oder Sie von diesem Recht Gebrauch macht, muss der Arbeitgeber ihm oder ihr zu den rein rechnerisch entstehenden 6 Tagen, zwei weitere Tage finanzieren, sodass die Beschäftigten auf einen individuellen Anspruch von acht zusätzlichen freien Tagen kommen.“

Auch im kommenden Jahr – 2022 – haben die Beschäftigten, die die Voraussetzungen erfüllen, wieder die Wahl. Wichtig ist allerdings: Die Anträge müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden – am besten schriftlich. Damit wirklich alles glatt läuft und kein Antrag verlorengeht, sollten die Kolleginnen und Kollegen sicherheitshalber dem Betriebsrat eine Kopie ihres Antrags zukommen lassen.

Weil sich Pflege kranker Angehöriger nicht immer planen lässt, räumt der T-ZUG auch Möglichkeiten zur Akutpflege ein. In diesem Fall beträgt die Ankündigungsfrist nur zehn Tage. Sie sollte mit der Pflegezeit beantragt werden.

Nähere Informationen und Auskünfte zu den Antragsverfahren gibt es bei den Betriebsräten und in den IG Metall-Geschäftsstellen vor Ort.
Zusätzlich zum T-ZUG A haben Beschäftigte Anspruch auf T-ZUG B in Höhe von 12,3 Prozent aus dem Grundeckentgelt.

Weitere Informationen rund um den T-ZUG finden sich auch im Flyer.

 

Von: vw

Unsere Social Media Kanäle