Das Wort Vertrauenskörper klingt sperrig. Dahinter stehen Menschen, die sich für die IG Metall im Betrieb engagieren. Es sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter, auf die Ihr mit Euren Anliegen zugehen könnt. Ein echtes Vertrauensverhältnis eben.

Wer kann gewählt werden?

Wer in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte bereit sein, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an. Vorausgesetzt, dass sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und der jeweilige Ortsvorstand ihre Funktion bestätigt hat.

Wer kann wählen? Wer kann kandidieren?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall in den einzelnen Wirkungsbereichen, also Gliederungen, des Betriebs. Jedes IG Metall-Mitglied, das aktiv werden möchte im Betrieb, kann zur Wahl antreten.

Wie werden die Vertrauensleutewahlen organisiert?

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen ist die örtliche IG Metall Geschäftsstelle zuständig. 

 

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