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AK Senioren ORANIENBURG

Forderung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

19.01.2019 | Bisher erhalten die Rentenempfänger, deren Rente niedriger als die Grundsicherung ist, nach der Beantragung der Grundsicherung nur eine Sozialleistung, die der eines Harz IV-Empfängers gleichgestellt ist.

Aber nach unserer Auffassung muss die Grundrente mindestens 10 Prozent über der Grundsicherung liegen.

In derzeit politischer Argumentation zum Thema Grundrente werden 35 Arbeitsjahre als Voraussetzung für deren Bezug gewürdigt. Ebenso ist wieder das Prinzip der Bedürftigkeitsprüfung in der Diskussion, was der Idee einer »sozialen Gerechtigkeit« widerspricht.

Denn wir meinen, dass Grundrente, bezogen auf die Lebensleistung, keiner Bedürftigkeitsprüfung unterzogen werden darf.

Da wird, und das ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar, mit zweierlei Maß gemessen, wenn eine andere Leistung, wie zum Beispiel der Bezug des Kindergeldes, ganz selbstverständlich ohne die Bedürftigkeitsprüfung gezahlt wird, obgleich ein Millionärskind wohl kaum auf diese Leistung angewiesen sein dürfte.

 

AGA Senioren

Von: me

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