Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – das „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten in Betrieben.
Turnusmäßig wählen Millionen Beschäftigte alle vier Jahre neue Betriebsräte – das nächste Mal schon demnächst: von März bis Mai 2022. Eine erstmalige Betriebsratswahl in Betrieben, die bislang noch keinen Betriebsrat haben, ist jedoch jederzeit möglich.
Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt. So steht es im Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die weitaus meisten Arbeitgeber behindern die Betriebsratswahl nicht, sondern lassen ihre Beschäftigten ihr demokratisches Recht auch im Betrieb ausüben.
Der Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl nicht verbieten oder behindern. Dennoch ist besser sich kompetente Unterstützung von der örtlichen IG Metall zu holen.
In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze sicherer und die Arbeitsbedingungen besser. Der Betriebsrat hat verbriefte Rechte zur Mitbestimmung und Information nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und setzt sich für ihre Rechte ein. Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und handelt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe Betriebsvereinbarungen aus. Der Betriebsrat bestimmt mit, etwa bei der Verteilung der Arbeitszeit, bei Schichten und Pausen. Er kann personellen Einzelmaßen widersprechen oder seine Zustimmung zu Kündigungen verweigern.
Hier gibt es ein kleines FAQ zur Wahl des Betriebsrates. Das Team der IG Metall Potsdam-Oranienburg steht dir gerne bei Fragen und zur Unterstützung und Vorbereitung zur Betriebsratswahl zur Verfügung.