Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie 2021

Forderung nach dem Tariflichen Angleichungsgeld ist rechtens: Angriff auf das Streikrecht abgewehrt

16.04.2021 | Das Landesarbeitsgericht Chemnitz hat am Nachmittag des 16. April 2021 entschieden, dass die Warnstreiks der IG Metall in der laufenden Tarifrunde rechtmäßig sind. Die IG Metall darf also weiterhin zu Warnstreiks der Metall- und Elektroindustrie aufrufen - und wird das ab der kommenden Woche auch wieder tun.

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz kündigte Stefanie Jahn, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Oranienburg-Potsdam, an, dass es bereits in der kommenden Woche die nächsten Warnstreiks geben wird. - Fotos: Volker Wartmann

Birgit Dietze, IG Metall-Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg-Sachsen, ist angesichts des Urteils des Landesarbeitsgerichts Chemnitz erleichtert: "Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben."

"Es ist ein guter Tag", sagt Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg. "Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben, mit der wir arbeitskampffrei sind. Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beraten jetzt mit unseren Mitgliedern in den Tarifkommissionen und in den Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte."

"Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Jetzt geht es mit voller Kraft und Wut im Bauch weiter", sagt Stefanie Jahn, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Oranienburg-Potsdam. "Bereits in der kommenden Woche wird es die nächsten Warnstreiks geben, um die Arbeitgeber endlich dazu zu bringen, mit uns über das Tarifliche Angleichungsgeld zu sprechen."

Die IG Metall fordert in der aktuellen Tarifrunde ein Tarifliches Angleichungsgeld. In Ostdeutschland arbeiten die Beschäftigten 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Die IG Metall fordert daher die Angleichungsdifferenz im Entgelt für diese drei Stunden.

Der sächsische Arbeitgeberverband VSME hatte am Vortag, 15. April 2021, vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung für das Tarifliche Angleichungsgeld in dieser Tarifrunde erwirkt. Danach wurden alle geplanten Warnstreiks abgesagt. Nachdem die IG Metall noch am gleichen Tag dagegen Berufung eingelegt hatte, hat das Landesarbeitsgericht am frühen Nachmittag des 16. April die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig kassiert. Das Leipziger Arbeitsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Wochenarbeitszeit über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt sei, daher gelte eine Friedenspflicht. Das sah das Landesarbeitsgericht Chemnitz in der nächsten Instanz anders.

 

Von: vw

Unsere Social Media Kanäle