Kinderbetreuung

Kitas und Schulen im Corona-Notbetrieb: Darauf sind Eltern jetzt angewiesen

26.05.2020 | Eltern, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können, sollen während der Corona-Pandemie länger als geplant finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Die IG Metall fordert aber weitere Verbesserungen.

Eltern sollen in der Corona-Pandemie länger als bisher vom Staat finanziell unterstützt werden, wenn sie wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Foto: iStock.com/Halfpoint

Die Ungewissheit, wann es in der Kita endlich weitergeht, finanzielle Ängste, Nachtschichten im Homeoffice, Lehrer und Betreuer für die Kinder sein, und auch noch die Hausarbeit – das zermürbt viele Eltern. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen Mütter und Väter an ihre Belastungsgrenze – und oft auch darüber hinaus.

Die flächendeckenden Kita- und Schulschließungen werden inzwischen zwar schrittweise gelockert, Kinder dürfen ihre Einrichtungen oft zumindest stunden- oder tagesweise wieder besuchen.

Aber so lange der Regelbetrieb nicht wieder hergestellt ist, müssen viele berufstätige Eltern in den nächsten Wochen weiter improvisieren und fast täglich den Spagat zwischen Beruf und Familie vollziehen. Dazu wird das geplante und zum Teil bereits angelaufene Wiederhochfahren der Wirtschaft die Vereinbarkeitsprobleme von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung oft gepaart mit Homeschooling aller Voraussicht nach noch verschärfen.

Längere Lohnersatzleistungen
Gut sind deshalb weitere Hilfen für Familien und insbesondere für Alleinerziehende: So hat das Bundeskabinett beschlossen, die Lohnersatzzahlungen des Staates für Eltern auszuweiten, die wegen eingeschränktem Schul- oder Kitabetrieb nicht zur Arbeit können. Die Verdienstausfallentschädigung je Elternteil soll auf bis zu zehn Wochen verlängert werden. Für Alleinerziehende auf bis zu 20 Wochen.

„Die IG Metall hat sich in den vergangenen Wochen sehr für eine Lösung eingesetzt“, betont die Zweite Vorsitzende, Christiane Benner. Die Lohnersatzleistung war bislang auf maximal sechs Wochen je Elternteil begrenzt und entsprechend drohten viele dieser Hilfen in nächster Zeit auszulaufen.

Tageweise Inanspruchnahme
Eltern müssen den Maximalzeitraum von dann zehn beziehungsweise zwanzig Wochen laut dem Kabinettsbeschluss nicht an einem Stück nehmen, sondern können ihn auch über mehrere Monate verteilen. Künftig soll es möglich sein, die Lohnersatzleistung auch tageweise in Anspruch zu nehmen – darauf hatte die IG Metall gedrungen. „Dennoch bleibt die Entscheidung des Kabinetts hinter unseren Erwartungen zurück. Für Beschäftigte im Homeoffice bringt es keine Entlastung“, sagt Christiane Benner.

Die neue Regelung ist daher nur ein erster wichtiger Schritt. Die IG Metall fordert weitere Verbesserungen.

Eltern, die Kinder unter zwölf Jahren während der Corona-Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, haben nach Paragraf 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoentgelts – maximal gibt es 2.016 Euro. Um Familien vor finanziellen Problemen zu schützen, muss der Anspruch aber auf 80 Prozent des Nettoentgelts steigen und die Deckelung wegfallen. Jetzt braucht es außerdem unbürokratische Lösungen, damit das Geld zügig bei den Familien und Alleinerziehenden ankommt.

Immenser Arbeitsausfall
Zentrales Ziel bleibt es, möglichst vielen die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Bund und Länder müssen den Schutz des Kindeswohls, die Interessen von berufstätigen Eltern und den Infektionsschutz allerdings genau abwägen. Wo es sinnvoll ist und es der Arbeits- und Gesundheitsschutz es zulässt, sollten Schulen und Kitas weitgehend öffnen, damit Mütter und Väter ihre Tätigkeit wieder regulär aufnehmen können.

Wie groß das gesamtgesellschaftliche Problem ist, die die wochenlangen Schul- und Kitaschließungen mit sich bringen, zeigt eine Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).  „Der gesamte Arbeitsausfall aufgrund von Kita- und Schulschließungen beläuft sich bei diesen Eltern bis Ende April auf geschätzte 55,8 Millionen Arbeitstage", schreiben die Autoren. Der Effekt ist so groß, als hätte jeder und jede Erwerbstätige in Deutschland 1,2 Tage weniger gearbeitet.

Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen
Das Kurzarbeitergeld steigt. Nach wochenlanger Kampagne der IG Metall hat die Bundesregierung reagiert: Das Kurzarbeitergeld wird angehoben. Dem entsprechenden Gesetz haben Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt. Alle Informationen dazu gibt es hier.

Von: vw

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