Sommerhitze

Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird

20.07.2018 | Alle Jahre wieder. Im Sommer häufen sich die Anfragen zum Thema „Hitze am Arbeitsplatz“: Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber nicht zu Vorkehrungen verpflichtet? Oder: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt?

Foto: PantherMedia

Dies sind nur ein paar der häufig gestellten Fragen. Seit dem 23. Juni 2010 fallen die Antworten etwas anders aus, hier wurde eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekanntgemacht. Die ASR A3.5 Raumtemperatur ersetzt die alte Arbeitsstätten-Richtlinie 6. Was ist bei der neuen Regel besser?
Sie formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26 Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist. Hiermit wird zum Beispiel ausgeschlossen, dass schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird. Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird.

Beispielhafte Maßnahmen aus der ASR A3.5 Raumtemperatur:
•    effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
•    effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
•    Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
•    Lüftung in den frühen Morgenstunden
•    Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
•    Lockerung der Bekleidungsregelungen
•    Bereitstellung geeigneter Getränke(z. B. Trinkwasser)
 
Die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen sind mit dem Betriebsrat zu beraten und durchzuführen.
Hier geht es zum <link https: www.igmetall.de docs_20170601_gute_arbeit_sommerhitze_laser_korr__d5b11d291cf0eb786944627cc429b904dc38865f.pdf external-link-new-window>IG Metall-Ratgeber zur ASR A3.5

Von: kk

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