16.04.2021 | Der sächsische Arbeitgeberverband (VSME) hat am 15. April vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung der IG Metall für das Tarifliche Angleichungsgeld erwirkt. Noch am gleichen Abend hat die IG Metall beim Landesarbeitsgericht (LAG) Berufung eingelegt. Bis zur Entscheidung darüber wurden alle geplanten Warnstreiks in Berlin, Brandenburg und Sachsen abgesagt. Auch der Arbeitgeberverband Berlin-Brandenburg (VME) hat nach der Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts angekündigt, sich gegen Warnstreiks der IG Metall rechtliche Mittel ausdrücklich vorzubehalten, um kurzfristig eine ähnliche Entscheidung zu erwirken.